Für mehr Familienfreundlichkeit in Deutschland – machen Sie mit!
Für alles Mögliche gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, nur nicht auf das, was Kinder brauchen, und nicht einmal auf Schulessen.


So geht's:
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Ausführliche Informationen zu diesem Thema
können Sie in unserem Wirbelwind-Artikel nachlesen:


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Liebe Eltern,
schicken Sie das folgende Schreiben mit Ihrem Namen gezeichnet an nachfolgende Empfänger:
den Bundesminister der Finanzen, den Bundestagsausschuss für Finanzen, den Bundestagsausschuss für Familien, die Kinderkommission des Deutschen Bundestages sowie an die finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen, Die Linke
Schritt 1: Empfänger kopieren und hinzufügen
wolfgang.schaeuble@bundestag.de; finanzausschuss@bundestag.de; familienausschuss@bundestag.de; kinderkommission@bundestag.de; leo.dautzenberg@bundestag.de; nicolette.kressl@bundestag.de; carl-ludwig.thiele@bundestag.de; gerhard.schick@bundestag.de; axel.troost@bundestag.de; pressekontakt@jako-o.de
Schritt 2: Betreffzeile eingeben
Wir Eltern fordern die Senkung der Mehrwertsteuer auf kindertypische Produkte und Dienstleistungen!
Schritt 3: E-Mail-Text kopieren, einfügen & Familienname ergänzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mehrwertsteuer ist familienblind! Für Hotelübernachtungen und Skilifte, für Blumen, Pralinen und Popcorn im Kino gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Auf Babysachen, Schulranzen, Autokindersitze, Kinderwagen und Kinderkleidung etc. zahlen Eltern in Deutschland 19 Prozent Mehrwertsteuer. Anderswo in Europa - zum Beispiel in Polen, Luxemburg oder Großbritannien - gilt für Baby- bzw. Kinderkleidung der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Das seien Ausnahmen im EU-Recht, heißt es dazu! Diese Ausnahmen müssen zur Regel werden!
Deshalb fordern wir Sie als Politiker/in auf: Setzen Sie sich für eine kinder- und elternfreundliche Mehrwertsteuer auf nationaler und europäischer Ebene ein.
Bitte schreiben Sie uns, was Sie in Sachen Mehrwertsteuer für die Familien unternehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Familie ...
PS: Wussten Sie eigentlich, dass alle Verbrauchssteuern zusammen – Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuern und Co – schon den Mindestbedarf eines Kindes mit fast 130 Euro monatlich belasten? Allein damit finanzieren Eltern zwei Drittel des monatlichen Kindergeldes selbst!
Schritt 4: E-Mail absenden

