Wahlrecht ab Geburt – das bedeutet nicht, dass künftig schon Babys oder Kleinkinder ihr Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen sollen. Gemeint ist damit: Bei Wahlen sollen nicht mehr nur die Stimmen der volljährigen Bevölkerung zählen, sondern auch die Stimmen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das heißt, jedes Kind bekommt ein allgemeines Wahlrecht von Geburt an, das stellvertretend durch die Eltern ausgeübt wird – solange, bis das Kind verständig genug ist, selbst sein Wahlrecht auszuüben. Eltern bekommen also nicht zusätzliche Stimmen, sondern lediglich das Recht, das Wahlrecht ihrer Kinder treuhänderisch wahrzunehmen.
Wahlrecht ab Geburt verhindert „Vergreisung“ der Politik
Für alle Befürworter des Wahlrechts ab Geburt gibt es vor allem ein schlagendes Argument für eine Änderung des Wahlrechts: Die demografische Entwicklung. In absehbarer Zeit wird mehr als ein Drittel der Wähler in Deutschland das Rentenalter erreicht haben. Aus Angst, diese große Wählergruppe zu verprellen, könnten sich viele Politiker zunehmend nach dem Wunsch und Willen der älteren Bevölkerung richten. Bereits heute ist diese Tendenz in der Politik deutlich zu erkennen.
Natürlich hat die Idee des Wahlrechts ab Geburt nicht nur Freunde. Und genau wie bei den Befürwortern gibt es auch bei den Gegnern ein Bündnis quer durch alle Parteien. Es wird zwar gewünscht, dass Familien eine wichtigere Rolle spielen. Das Wahlrecht ab Geburt wird dafür aber nicht als das richtige Instrument angesehen. Außerdem befürchten die Gegner, dass ein Wahlrecht ab Geburt lediglich zu mehr Wahlversprechen, nicht aber zu einer besseren Familienpolitik, führt.
Widerspruch zum Grundgesetz
Rechtlich wird das Wahlrecht ab Geburt vor allem abgelehnt, weil die Kritiker darin einen Widerspruch zum Grundgesetz sehen. Das genaue Gegenteil ist aber der Fall: DAs Grundgesetz sagt in Artikel 20, dass das Volk mittels Wahlen die Politik zu bestimmen hat. Von einer Altersbegrenzung ist hier nicht die Rede.